Bootshausordnung

Das Bootshaus mit Außenanlagen der Wassersportfreunde Guntersblum e.V. kann von allen Mitgliedern benutzt werden. Schlüssel für das Bootshaus haben die Vorstandsmitglieder, für die Bootshallen die Inhaber eines Bootsliegeplatzes,.

 

1.Nutzungsmöglichkeit des Bootshauses und der Außenanlagen

 

  • Vereinsaktivitäten sind stets vorranging, das Bootshaus ist immer dafür freizuhalten. Bei Jugendveranstaltungen muss der Jugendwart oder ein Vorstandsmitglied anwesend sein.

 

  • Für DKV-Mitglieder und/oder Gäste von anderen Vereinen besteht die Möglichkeit zur Übernachtung oder längerem Aufenthalt.

 

  • Jedes Vereinsmitglied kann das Bootshaus für private Feierlichkeiten nutzen, z.B. für Geburtstag, Familienfeiern und sonstige private Anlässe. Bei Nutzung durch Jugendliche muss ein Erziehungsberechtigter während der Nutzungszeit anwesend sein. Die Nutzungsgebühren richten sich nach der gültigen Tarifordnung.

 

  • Eine Nutzung durch andere Gruppen ist nur möglich, wenn Vereinsmitglieder des WSF dort aktiv tätig sind und an der Veranstaltung teilnehmen. Parteipolitische Veranstaltungen sind ausgeschlossen.
    Während der Heizungsperiode ist eine Pauschale nach der gültigen Tarifordnung zu entrichten.

 

  • Die Benutzung von Bootshallen, Zeltplatz und Toiletten muss für Vereinsmitglieder und Wanderpaddler immer möglich sein.
2.Vor jeder Veranstaltung muss eine Anmeldung und Terminabsprache mit dem/der 1. Vorsitzenden und dem Bootshauswart erfolgen. Bootshausschlüssel werden durch diese verwaltet.

 

3.Für alle Bootshausbenutzer gilt: unmittelbar nach Beendigung jeglicher Veranstaltung sind die benutzten Räumlichkeiten und Einrichtungen zu reinigen und im sauberen und ordentlichen Zustand zu verlassen. Wird die Endreinigung nicht durchgeführt, müssen die Kosten dafür erstattet werden.

 

4.In den Räumlichkeiten des Bootshauses besteht Rauchverbot.

 

5.Gebühren für Übernachtung im Bootshaus, Zeltplatzbenutzung, Stromkosten und Müllgebühren sind nach der gültigen Tarifordnung zu entrichten.
WSF-Vereinsmitglieder sind davon befreit.

 

6.Getränkeverkauf erfolgt an der Theke im großen Aufenthaltsraum, Preisliste für Getränke und sonstiges liegt aus. Der Warenbetrag ist in die Thekenkasse eigenständig einzuzahlen. Der zu zahlende Betrag kann in die offenliegende Merkliste eingetragen werden. Der dort vermerkte Betrag muss vor der Abreise beglichen werden.

 

7.Für Übernachtungen stehen die beiden Schlafräume zur Verfügung.

 

8.Bei der Benutzung von Kachelofen, Grillplatz und Lagerfeuer ist größte Sorgfalt zu wahren, Nutzung nach Absprache. Gäste müssen Brandmaterial und Holzkohle selbst stellen.

 

9.Die Küche inkl. Geschirr und Töpfen steht zum Kochen und allgemeiner Benutzung zur Verfügung. Geschirreinigen und Kochen ist nur dort statthaft.

 

10.Die Bootshausbenutzer (bei Kindern deren Erziehungsberechtigte) haften für etwaige Schäden. Der Vorstand kann die Wiederherstellung in den ordnungsgemäßen Zustand auf Kosten der Verursacher vornehmen lassen.

 

11.Alle WSF-Mitglieder und Gäste sind aufgefordert, die Anlagen und Einrichtungen zu pflegen und schonend zu behandeln. Das Bootslager ist im sauberen und aufgeräumten Zustand zu verlassen.

 

12.Bootsliegeplätze werden vom Bootswart nach Frequenz der Nutzung vergeben. Die Bootsmiete garantiert die Lagerung im Bootshaus, aber nicht auf einem bestimmten Platz. Anspruch auf einen eigenen Stammplatz ist nicht vorhanden. Der Bootswart kann nach Information an den Besitzer die Boote neu platzieren.

 

13.Den Anweisungen des Vorstandes ist Folge zu leisten.

 

 

Guntersblum, 01.10.2014

 

 

Der Vorstand

 

 

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